Information zu Nutzungsrechten

Ähnlich wie im Film- oder Musikbereich, erwerben Sie mit dem Kauf eines Films oder einer CD (egal ob digital oder analog) eine Kopie als Werkexemplar der Künstlerin oder des Künstlers. Wie Sie diesen Film oder dieses Album nutzen dürfen ist im Urheberrecht bzw. im Nutzungsrecht geregelt.
Mit unseren Bildern und Illustrationen erwerben Sie ebenfalls Nutzungsrechte, diese Illustrationen in einem im Vorfeld festgelegten Rahmen nutzen zu dürfen. Urheber der entstandenen Bilder und Illustrationen sind immer die Zeichner.
Allgemein sind zwei Arten von Nutzungsrechten zu unterscheiden.
Das einfache und das erweiterte Nutzungsrecht.
Das einfache Nutzungsrecht dient dem Zwecke der internen Dokumentation. Bilder und Illustrationen dürfen im Rahmen der Veranstaltung zum Zwecke der Dokumentation verwendet werden.
Sollen Bilder und Illustrationen darüber hinaus genutzt werden, beispielsweise zum Zwecke der Werbung oder des Marketings, bedarf es eines erweiterten Nutzungsrechtes. Dies gilt es im Vorfeld oder rückwirkend festzulegen. Bei Fragen zum Nutzungsrecht, kommen Sie gern auf uns zu.